Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung werden Zähne und Mundraum gründlich auf mögliche Erkrankungen untersucht. Eine frühzeitige Diagnose ermöglicht schonendere und effektivere Behandlungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Vorsorge alle sechs Monate. Auch für Privatversicherte empfiehlt sich eine halbjährliche Vorsorge zur Erhaltung der Mundgesundheit.
Therapieplanung / Behandlungsverlauf
Wenn wir bei der Vorsorgeuntersuchung Zahnerkrankungen oder andere Probleme im Mundraum entdecken, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuell abgestimmten Behandlungsplan. Dieser berücksichtigt nicht nur die Art und das Stadium der Erkrankung, sondern auch Ihre persönlichen funktionellen und ästhetischen Wünsche.
Bonusheft
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat Anspruch auf ein Bonusheft. Es ist ungefähr so groß wie ein Personalausweis und dokumentiert Ihre jährlichen Kontrolluntersuchungen, die in der Regel von Ihrem Zahnarzt eingetragen werden.
Patienten, die ihr Bonusheft regelmäßig führen, erhalten zusätzlich zum normalen Zuschuss der Krankenkasse einen Bonus. Wird das Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Bei lückenloser Führung über zehn Jahre steigt der Zuschuss insgesamt um 30 %.
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Patientenberatung
Sie erreichen die kostenfreie Hotline jeden Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) unter folgender Rufnummer: 0800 47 47 800
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